Kürzung bei Wärmepumpen Ab Mitternacht keine Heizungsförderanträge zu bisherigen Bedingungen mehr möglich

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Jul 11, 2026

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Wärmepumpe vor einem Haus (Symbolbild)

Foto: Daniel Reinhardt / dpa-tmn / dpa

Die Anpassungen bei der Heizungsförderung führen zu einem vorläufigen Antragsstopp. Vom 9. bis 20. Juli kommt es zu einer Umstellungsphase,um »notwendige technische Anpassungen« bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa vorzunehmen,wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Die neuen Förderbedingungen sollen am 21. Juli in Kraft treten. Ab diesem Tag können Anträge nur noch unter den neuen Bedingungen gestellt werden.

Das Ministerium verwies zugleich auf eine »Vertrauensschutzregelung«: Wer bereits eine gültige sogenannte Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung hat,aber noch keinen Antrag gestellt hat,kann während der Umstellungsphase noch zu den bisherigen Konditionen beantragen.

Für den Einbau von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es in den kommenden Jahren weniger Zuschüsse vom Staat. Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent möglich. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch betrug bis zu 21.000 Euro der sogenannten förderfähigen Kosten. Das soll bis 2030 schrittweise um mehrere Tausend Euro sinken. Die Regierung begründet das auch mit Sparzwängen. Die Mittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds,einem Sondertopf des Bundes.

Antragsbestätigung ist noch kein gültiger Förderantrag

Auf der Homepage des Bundesverbands Wärmepumpe hieß es,die Bestätigung zum Antrag selbst sei kein gültiger Förderantrag. Kunden,denen bereits eine Bestätigung vorliege,empfahl der Verband,den Antrag noch am Mittwoch über das KfW-Portal zu stellen. Der Verband hatte am Dienstag erklärt: »Eine Aussetzung der Antragsmöglichkeit wäre ein falsches Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher,Fachhandwerk und alle anderen Marktteilnehmer.«

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luc/dpa