Die Preisbremse für die Schienennutzung im deutschen Nahverkehr ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Verkehrsunternehmen warnen vor teureren Tickets, der Reformdruck auf Verkehrsminister Schnieder steigt.


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Bauarbeiter auf Schienen: Urteil mit enormen Auswirkungen
Foto: Jens Büttner / dpa
Die sogenannte Schienenmaut müssen Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn zahlen,wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. Doch die Berechnung dieser Trassenpreise ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Die Berechnung verstoße gegen EU-Vorgaben,weil sie zu unflexibel sei,urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Mit der sogenannten Trassenpreisbremse war der Regional- und Nahverkehr,der rund zwei Drittel des gesamten Schienenverkehrs ausmacht,begünstigt worden.
Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen nach der EuGH-Entscheidung nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe,was für Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen führen könnte. Eisenbahnunternehmen warnten vor ausgedünnten Takten und längeren Wartezeiten im Regionalverkehr,sollte sich keine Lösung für die künftige Finanzierung des Schienennahverkehrs finden.
Christian Bernreiter (CSU),Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz,warnte vor einem »Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste«,sollte der Bund nicht mehr Geld geben,um die befürchteten Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen abzufedern.
Ähnlich äußerte sich die Eisenbahngewerkschaft EVG. »Obwohl eine Reform des Trassenpreissystems im Koalitionsvertrag vorgesehen ist,hat sich Schnieder bisher kaum bewegt«,sagte EVG-Chef Martin Burkert. Die Haushaltspolitikerin Paula Piechotta von den Grünen kritisierte,das »erwartbare« Urteil treffe »einmal mehr« auf ein unvorbereitetes Verkehrsministerium. Dieses müsse nun eine Reform »im Eiltempo bis Jahresende« liefern.
Ein Sprecher von Schnieder betonte hingegen,das Ministerium befinde sich »intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform« und werde zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die Betroffenen zugehen. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit,nun biete sich »auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene«.
Für 2025 erlaubte die Behörde diese jedoch nur mit Änderungen,kürzte die Gebühren für den Personennahverkehr und erhöhte sie stattdessen für Fern- und Güterverkehr. InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen zogen vor Gericht.
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(Aktenzeichen: C-770/24)
mmq/dab/dpa/AFP/Reuters